1. Geltungsbereich

Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtshandlungen und Rechtsbeziehungen der Firma PALEAN GmbH, im Folgenden kurz „PALEAN“, im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Talent-Förderung im Sport, Unternehmensberatung, Personalvermittlung und Förderberatung an den Kunden sowie für alle damit im Zusammenhang stehenden oder dafür nützlichen Rechtsbeziehungen, Rechtsgeschäfte und Dienstleistungen.

Als Kunden werden sowohl natürliche als auch juristische Personen verstanden, sowohl von PALEAN kontaktierte Personen als auch Personen, welche eigeninitiativ die Geschäftsverbindung – welcher Art auch immer – zu PALEAN aufgenommen haben.

PALEAN erklärt hiermit, sämtliche Verträge und Vereinbarungen in diesen Geschäftsbereichen nur auf Grund dieser AGB abschließen zu wollen. Allfälligen Geschäftsbedingungen des Kunden wird damit ausdrücklich widersprochen.

Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind zu deren Wirksamkeit von PALEAN ausdrücklich anzuerkennen.

2. Vertragsabschluss

Angebote von PALEAN sind grundsätzlich freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebotes oder durch die Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande; spätestens jedoch durch die tatsächliche Beauftragung von PALEAN.

Änderungen von Firmendaten oder anderen relevanten Informationen sind beiderseits umgehend schriftlich mitzuteilen; dies gilt ebenso für den Fall des Entzugs oder Wegfalls der Gewerbeberechtigung.

3. Leistungsumfang

PALEAN bietet umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Talent-Förderung im Sport, Unternehmensberatung, Personalvermittlung und Förderberatung an. Die spezifischen Leistungen und deren Umfang werden individuell zwischen PALEAN und dem Kunden vereinbart.

4. Honorar

Die Höhe des jeweiligen an PALEAN zu leistenden Honorars ergibt sich aus dem vom Kunden angenommenen Angebot oder der Auftragsbestätigung von PALEAN. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot von PALEAN erteilt, so kann PALEAN jenes Honorar geltend machen, das den üblichen, angemessenen Konditionen von PALEAN entspricht. Das im Angebot oder der Auftragsbestätigung angeführte Honorar versteht sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälliger Barauslagen.

Der Honoraranspruch von PALEAN entsteht bei Vertragsabschluss mit dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, PALEAN unverzüglich über die Annahme des Angebots zu informieren.

5. Zahlungsbedingungen

Das Entgelt ist binnen 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei auf das Konto von PALEAN zu überweisen. Wird die Rechnung vom Kunden nicht binnen 8 Tagen ab Zugang schriftlich beanstandet, gilt diese hinsichtlich der Höhe des Honorars als genehmigt und anerkannt. PALEAN ist berechtigt, bei Zahlungsverzug vom jeweils aushaftenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Oesterreichische Nationalbank (OeNB) pro Jahr sowie sämtliche mit der Einforderung des offenen Rechnungsbetrages entstehenden Kosten, wie insbesondere für Mahnungen durch Rechtsanwälte und Inkassobüros, sonstige Inkassoversuche und allfällige gerichtliche und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu verrechnen.

PALEAN ist bei Zahlungsverzug des Kunden weiters berechtigt, seine Leistungen einzustellen und jenes Entgelt, welches PALEAN bei vollständiger Erfüllung aller übrigen Vertragsverhältnisse mit dem Kunden gebührt hätte, in Rechnung zu stellen.

Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Teilen des Honorars für von PALEAN erbrachte Leistungen im Rahmen des Auftragsverhältnisses.

6. MitarbeiterInnenschutzklausel

Der Kunde (Auftraggeber) verpflichtet sich, Personen, die während des Geschäftsverhältnisses MitarbeiterInnen von PALEAN sind oder waren, während des mit PALEAN bestehenden Dienstverhältnisses und binnen eines Jahres nach Beendigung des Dienstverhältnisses mit PALEAN nicht in seinem Unternehmen oder in einem mit diesem konzernverbundenen Unternehmen zu beschäftigen. Bei schuldhaftem Verstoß verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung einer Pönale von pauschal € 25.000,- pro übernommenem/r MitarbeiterIn an PALEAN.

7. Haftung

PALEAN haftet dem Kunden nur insoweit, als PALEAN bei der Erbringung der Dienstleistungen vorsätzliche oder grob fahrlässige Sorgfaltsverletzungen begangen hat. Die Haftung von PALEAN für leicht fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Haftung von PALEAN ist jedenfalls auf den Betrag des Honorars pro Auftrag beschränkt, welches PALEAN gemäß dem Angebot gebührt und welches PALEAN auch tatsächlich erhalten hat. Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte oder direkte Schäden und Folgeschäden, Pönaleverpflichtungen, entgangene Ersparnisse sowie Betriebsunterbrechungen etc. ist in jedem Falle ausgeschlossen.

8. Datenschutz und Geheimhaltungsverpflichtung

Soweit PALEAN dem Kunden personenbezogene Daten übermittelt oder der Kunde solche Daten verarbeitet, hat der Kunde die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies beinhaltet unter anderem die Verpflichtung, Daten nicht an Dritte zu übermitteln, diese wenn notwendig zu berichtigen und nach Wegfall des Zweckes zu löschen/sperren. Mit Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Kunden wird der Kunde in Hinblick auf diese personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung, (EU) 2016/679, (DSGVO). Die Verwendung solcher von PALEAN an den Kunden vermittelten personenbezogenen Daten für andere Zwecke als die vereinbarten Dienstleistungen ist unzulässig und wird hiermit ausdrücklich untersagt.

Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Angeboten und Informationen über die von PALEAN angebotenen Dienstleistungen auf elektronischem oder postalischem Wege, mit der elektronischen Zusendung von Rechnungen sowie mit der telefonischen Kontaktaufnahme durch PALEAN ausdrücklich einverstanden.

9. Gleichbehandlung und Fairness

Sowohl PALEAN als auch der Kunde verpflichten sich, jeder Form von Diskriminierung entgegenzutreten. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung.

10. Schlussbestimmungen

Die Aufrechnung gegen Ansprüche von PALEAN ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen des Kunden entweder von PALEAN ausdrücklich anerkannt oder diese rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden.

Für Streitigkeiten zwischen PALEAN und dem Kunden wird als Gerichtsstand ausschließlich das sachlich zuständige Gericht für 4770 Andorf vereinbart. PALEAN ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtstand des Kunden zu klagen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Einzelvereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitestgehenden entspricht.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.

Im Sinne der leichteren Lesbarkeit wird in diesen AGB teilweise auf eine geschlechtsspezifische Unterscheidung verzichtet. Die Verwendung einer Form bezieht sich immer auf sämtliche Geschlechter.